Wir bemühen uns, unseren Webauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.iktf.berlin.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 15.06.2021 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Dokumente
Beschreibung: Die als Download bereitstellten Dokumente (Factsheets, Publikationen, Infoblätter) sind nicht barrierearm.
Geplante Maßnahmen: Schulung der Mitarbeiter*innen und Überarbeitung der Prozessschritte bei der Erstellung solcher Dokumente.
Zeitplan: Behebung in 2022
Barriere: Inhalte
Derzeit liegen die zentralen Inhalte der Website sowie Informationen zur Navigation und Barrieresituation in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache vor. Da wir eine Einrichtung mit begrenzten finanziellen Mitteln sind, würde durch die Übersetzung aller Inhalte dieser Internetseite eine unverhältnismäßige Belastung entstehen. Wir bemühen uns, nach Möglichkeit weitere Inhalte der Seite sukzessive in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen.
Geplante Maßnahmen: Erstellung der Inhalte
Zeitplan: sukzessive Behebung
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Webseite auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte:
Betina-Ulrike Thamm
Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
T +49 (0)30 3030 444–35
b.thamm@iktf.berlin