Wahlordnung für die Online-Wahl des KulMon-Beirats
des
Instituts für Kulturelle Teilhabeforschung (IKTf)
in der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung, SöR
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
§ 1 Geltungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Durchführung der Online-Wahl der Mitglieder des KulMon-Beirats des IKTf. Sie gilt ergänzend zu den Bestimmungen der Geschäftsordnung des KulMon-Beirats.
§ 2 Wahlberechtigung
(1) Wahlberechtigt sind alle Ansprechpersonen von an KulMon teilnehmenden Einrichtungen.
(2) Das Wahlrecht ist persönlich und nicht übertragbar.
(3) Die Wahlleitung erstellt ein Wählerverzeichnis mit Namen, E‑Mail-Adressen und eindeutigen Kennungen der Wahlberechtigten.
§ 3 Wahlsystem und technische Durchführung
(1) Die Wahl wird als anonyme Online-Wahl mit dem DSGVO-konformen Umfrage-Tool LamaPoll durchgeführt.
(2) Das Wahlsystem gewährleistet:
- Die Anonymität der Stimmabgabe
- Den Schutz vor Mehrfachstimmabgabe
- Die Unveränderlichkeit der abgegebenen Stimmen
- Die Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses
- Die sichere Authentifizierung der Wahlberechtigten
§ 4 Wahlleitung
(1) Die Wahlleitung wird vom IKTf bestellt und besteht aus mindestens drei Personen.
(2) Die Wahlleitung ist verantwortlich für:
- Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Die Erstellung und Pflege des Wählerverzeichnisses
- Die Ausgabe der Zugangsdaten
- Die Überwachung des Wahlvorgangs
- Die Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
(3) Mitglieder der Wahlleitung können nicht als Kandidat*innen kandidieren.
§ 5 Aufstellung der Kandidat*innen
(1) Wahlvorschläge können eingereicht werden von jeder wahlberechtigten Person.
(2) Wahlvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Vollständige Personalien der Kandidat*innen
- Berufliche Funktion
- Einverständnis zur Kandidatur
(3) Wahlvorschläge sind bis spätestens 30 Tage vor Wahlbeginn schriftlich oder elektronisch bei der Wahlleitung einzureichen.
§ 6 Wahlbenachrichtigung und Zugangsdaten
(1) Die Wahlbenachrichtigung wird zum Wahlbeginn per E‑Mail an alle Wahlberechtigten versandt.
(2) Die Wahlbenachrichtigung enthält:
- Zeitraum der Online-Wahl
- Zugangsdaten bzw. Link zum Wahlsystem
- Kandidat*innenliste
- Kontaktdaten für technische Unterstützung
(3) Die Zugangsdaten werden verschlüsselt übertragen und sind nur für die Dauer der Wahl gültig.
§ 7 Wahlzeitraum und Stimmabgabe
(1) Die Online-Wahl beginnt am 01.09.2025 um 10:00 und endet am 14.09.2025 um 00:00.
(2) Die Stimmabgabe erfolgt durch:
- Auswahl der Kandidat*innen entsprechend der verfügbaren Stimmen
- Bestätigung der Stimmabgabe
- Erhalt einer Bestätigung über die erfolgreiche Stimmabgabe
(3) Eine Änderung der Stimmabgabe ist nach der Bestätigung nicht mehr möglich.
(4) Bei technischen Problemen kann die Wahlleitung den Wahlzeitraum angemessen verlängern.
§ 8 Wahlgeheimnis und Datenschutz
(1) Das Wahlgeheimnis wird durch die technische Trennung von Authentifizierung und Stimmabgabe gewährleistet.
(2) Alle im Zusammenhang mit der Wahl verarbeiteten personenbezogenen Daten werden unverzüglich nach Abschluss der Wahl und Ablauf etwaiger Einspruchsfristen gelöscht.
(3) Die Wahlberechtigten werden über die Datenverarbeitung gemäß DSGVO informiert.
§ 9 Wahlaufsicht
(1) Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wird von 2 Wahlbeobachter*innen überwacht, die von der Wahlleitung benannt werden.
§ 10 Wahlergebnis
(1) Das Wahlergebnis wird unmittelbar nach Ende der Wahl durch das Wahlsystem ermittelt.
(2) Gewählt sind die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen entsprechend der zu besetzenden Anzahl von Beiratsplätzen.
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(4) Das Wahlergebnis wird unverzüglich allen Wahlberechtigten und den gewählten Kandidat*innen mitgeteilt.
§ 11 Annahme der Wahl
(1) Die gewählten Kandidat*innen haben 3 Tage Zeit, die Wahl schriftlich oder elektronisch anzunehmen.
(2) Bei Ablehnung der Wahl rückt der/die Kandidat*in mit den nächstmeisten Stimmen nach.
§ 12 Wahlprotokoll
Über die Wahl wird ein Protokoll erstellt, das folgende Angaben enthält:
- Zusammensetzung der Wahlleitung
- Anzahl der Wahlberechtigten
- Anzahl der abgegebenen Stimmen
- Wahlergebnis mit Stimmenzahlen
- Besondere Vorkommnisse
- Technische Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung
§ 13 Einsprüche
(1) Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich bei der Wahlleitung eingelegt werden.
(2) Über Einsprüche entscheidet die Wahlleitung.
§ 14 Aufbewahrung
(1) Das Wahlprotokoll und alle wahlrelevanten Unterlagen werden 3 Jahre aufbewahrt.
(2) Die technischen Protokolle des Wahlsystems werden in anonymisierter Form für 3 Jahre gespeichert.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Wahlordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft und gilt bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung.